Die Altersarmut wird zum Problem werden

Die gesetzliche Rente wird in Zukunft immer weniger ausreichen, im Alter ein sorgenfreies Leben zu führen. Die Rente mit 67 sorgt auch für eine weitere Rentenkürzung, denn man muß länger arbeiten, um die gleiche Rente zu erhalten.

Altersarmut wird zum Problem werden

Ich kenne leider sehr viele Freunde, die im Alter nicht von ihrer gesetzlichen Rente vernünftig leben können. Die alljährlich verschickte Rentenübersicht der deutschen Rentenversicherung hat bei einer Bekannten von mir zu einem kleinen Schock geführt. Sie ist bereits 42 Jahre alt, hat einen Sohn und würde laut Rentenübersicht nur  450 Euro im Monat bekommen. Dazu muss man sagen, daß sie bereits seit etwa 22 Jahren in die Rentenversicherung einzahlt. Und dann nur 450 Euro? Sollte Sie noch 25 Jahre weiter so einzahlen, dann erhält sie vielleicht 1000 Euro Rente im Monat.

Doch wie soll man von 1000 Euro im Monat auf Basis der heutigen Kaufkraft überleben? Zukünftige Rentensteigerungen werden in etwa durch die Inflationsrate ausgeglichen. Das heißt, daß die kaufkraftbereinigte Rente der Zukunft einer Rente von 1000 Euro von heute entsprechen würde. Aber für eine Wohnung muss man doch bereits in einer größeren Stadt etwa 600 Euro im Monat aufbringen. Und von den verbliebenen 400 Euro soll man Lebensmittel, Versicherungen usw. bezahlen? Das wird nicht klappen.

Diese Form der gesetzlichen Rente führt zur Altersarmut

Warum ist das bei ihr so? Nun, als Verkäuferin verdient sie etwa 2000 Euro im Monat Brutto. Damit liegt sie unter dem durchschnittlichen Gehalt in Deutschland von etwa 3300 Brutto im Monat. Aber wie viele Angestellte gibt es in Deutschland, die gleich viel, oder sogar weniger verdienen? Um nicht in die Altersarmut zu fallen, muss man sich also eine private Altersvorsorge aufbauen. Auf de Webseite Kapitallebensversicherungvergleiche.de/private-rentenversicherung-rechner findet man einen Rechner zur privaten Rentenversicherung, mit dem man sich die Höhe einer möglichen Zusatzrente ausrechnen kann.

Man benötigt wohl mindestens weitere 300 Euro Rente im Monat, damit man vernünftig leben kann. Doch wenn man diese Werte erreichen will, dann muss man laut dem Rechner etwa 200 Euro im Monat in eine private Rentenversicherung einzahlen, um diese Rentenhöhe mit 67 Jahren zu erhalten. Und wer 2000 Euro im Monat Brutto verdient und etwa 1300 Netto, der wird das nicht schaffen!

Das Thema Altersarmut wird unser Leben in Zukunft immer mehr bestimmen. Eine rechtzeitige private Altersvorsorge aufzubauen ist ganz wesentlich, wenn man im Alter vernünftig leben möchte. Weitere Informationen über die private Altersvorsorge mit einer Kapitallebensversicherung findet man auf dieser Homepage.

Das Rentenversicherungssystem in Deutschland

Das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik umfasst die gesetzlichen Krankenkassen und die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung.

altersvorsorgeAuf dieser Rentenversicherung, die über Beiträge der Pflichtversicherten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Arbeitslose in Bezug) und freiwilligen Mitglieder finanziert wird, beruht die Auszahlung der gesetzlichen Renten in Deutschland, gerade die gesetzliche Altersrente bildet für viele Verbraucher einen Schwerpunkt. Hier erhält man mehr Informationen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: gesetzliche-krankenkassen.eu/pflegeversicherung.htm

Wer aktuell einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung leistet, sichert die derzeitigen Rentenzahlungen und erwirbt gleichsam ein Anrecht auf eigene, spätere Rentenleistungen. Das System hat eine lange Tradition, eingeführt wurde die Umlagefinanzierung 1957 durch eine Rentenreform, die gesetzliche Rentenversicherung selbst existiert seit Ende des 19. Jahrhunderts.

Das Umlageverfahren bei der Rente

Wie auch in anderen Teilen des Sozialversicherungssystems wird innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung das Umlageverfahren angewandt, wonach die Beiträge der Versicherten in umfänglichen Maß direkt zur Auszahlung der Renten eingesetzt werden.

Die Einführung des Umlageprinzips Mitte des 20. Jahrhunderts geschah zu diesem Zeitpunkt unter zwei wichtigen Aspekten, zum einen sollte durch die unmittelbare Rentenzahlung der Verlust von – durch Rücklagen gebildetes – Kapital im Zuge weltweiter Wirtschaftskrisen und Kriege vermieden werden. Andererseits konnten die Renten durch diese Veränderung sofort angehoben werden und sollten in der Zukunft dynamisch an die Entwicklung der Bruttolöhne angeglichen werden.

Jenes Verfahren ist aber nur solange unproblematisch umsetzbar, wie die Beitragsleistenden die Rentenzahlungen finanzieren können, denn Rücklagen werden nur sehr begrenzt gebildet. Schon damals geforderte Regelungen zur Sicherung des Prinzips wie zum Beispiel ein erhöhter Beitrag für kinderlose Versicherte blieben weitestgehend unbeachtet, machten allerdings eine etwaig zukünftige Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung

Heute beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,9 Prozent, getragen bei Beschäftigen je zur Hälfte vom Versicherten und dem Arbeitgeber. Die Beiträge bestimmen sich nach dem Beitragssatz und dem Bruttoeinkommen, relevant bei der Beitragsberechung der gesetzlichen Rentenversicherung ist ferner die Beitragsbemessungsgrenze. Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass der Beitragssatz einst deutlich niedriger lag, aber in der Periode 1997 bis 1999 mit 20,3 Prozent über dem jetzigen Niveau.

Ausnahmen bilden die knappschaftliche Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 26,40 Prozent, der Arbeitgeber leistet diesen Beitrag mehrheitlich, sowie der vollständig vom Arbeitgeber finanzierte Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 Prozent bei gewerblichen 400-Euro-Minijobs – eine Aufstockung bis auf 19,9 Prozent durch den Arbeitnehmer ist optional. Bei den freiwillig Versicherten ist ebenso das Einkommen bedeutsam, hier gelten besondere Regelungen.

Bereits in der Vergangenheit wirkte sich der demographische Wandel aus. Vor allem heutzutage werden sinkende Geburtenzahlen, höhere Lebenserwartungen sowie geringe Löhne und Gehälter das Umlageverfahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung belasten. Außerdem macht sich die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen – Versichertenleistungen ohne Bezug auf Beitragszahlung – durchaus bemerkbar.

Folge waren erhebliche Einschnitte sowohl im Hinblick auf die Rentenhöhe als auch auf das Eintrittsalter. Ebenso wurde der Beitragssatz angehoben, die Rentenzahlung zum Ende des Monats (zuvor Monatsanfang) eingeleitet. Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich schon längst nicht mehr nur aus den Beiträgen ihrer Versicherten, sondern wird durch Bundeszuschüsse (Steuermittel) gestützt, auch da eben nicht nur Altersrenten zum Finanzierungsrahmen gehören.

Einschnitte bei den Leistungen?

Deshalb wird immer wahrscheinlicher, dass die gesetzliche Rentenversicherung und dadurch vermutlich auch die Altersrente als Leistung aus dieser weitere Einschnitte bzw. Änderungen fürchten müssen. Von Bedeutung ist hier zum Beispiel auch, dass die Bundesregierung plant, die Rentenbeiträge von Arbeitslosengeld II Empfängern, die momentan noch von der Agentur für Arbeit abgeführt werden, zu streichen – nur ein Aspekt des kürzlich veröffentlichten und heftig diskutierten Sparpakets. Sofern hierfür kein Ersatz festgelegt wird, bedeutet dies für die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin sinkende Beitragseinnahmen.

Hieraus ergibt sich die Erforderlichkeit der Privatrente, sprich einer privaten Vorsorge für das Alter. Wer später eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, sollte die private Altersvorsorge auf Grund bisheriger und etwaig zukünftiger Leistungseinschnitte ebenso in Betracht ziehen, wie jene, die wegen Versicherungsfreiheit und dem Verzicht auf freiwilliger Mitgliedschaft keine Beiträge leisten und folglich überhaupt kein Anrecht auf eine gesetzliche Altersrente erwerben.

Die Ansparung einer Privatrente ist auf unterschiedlichen Wegen möglich, zum Beispiel über eine Rentenversicherung, einen Fondssparplan, Festgeldkonten oder Bundesschatzbriefe. In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass die Regierung einige Geldanlagen zur Ansparung einer Privatrente fördert und zwar über die Riester Rente und die Rürup Rente.

Bei einem Riester Vergleich mit online Rechner kann man die individuelle Förderung schnell ausrechnen. Jene staatliche Förderung, welche sich als Zulage bzw. Steuervergünstigung darstellt, ist abhängig von der Erfüllung verschiedener Bedingungen. Die betriebliche Vorsorge kann Dank Förderung durch den Staat ebenfalls interessant sein. Prinzipiell wird eine frühzeitige Altersvorsorge angeraten, um einen möglichst langfristigen Ansparzeitraum ausnutzen zu können.

 

Ist die Lebensversicherung als Altersvorsorge geeignet?

Es ist allgemein bekannt, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen wird um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine höhere Lebenserwartung, sinkende Geburtenzahlen und die hohe Arbeitslosigkeit lässt ein immer größeres Ungleichgewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben beim Staat erwarten.

Eine Kapitallebensversicherung für die Altersversorgung

Die Absicherung und Altersvorsorge durch eine Kapitallebensversicherung ist eine gute Alternative um das spätere Rentendefizit auszugleichen. Sie bietet außerdem mehrere Aspekte an zwischen denen sich der Versicherte entscheiden kann um möglicherweise auch seine Familienangehörigen abzusichern.

Die gesetzliche Rente sieht keine Rücklagen vor sondern die Einnahmen müssen die Ausgaben regelmäßig ausgleichen. Dies ist aber kaum noch möglich, so dass zu befürchten ist, dass die gesetzliche Rente immer weiter sinken wird. Ein 30jähriger Mann kann Heute kaum abschätzen wie viel Rente er später erhalten wird. Welche aktuelle Rendite eine Kapitallebensversicherung noch bietet, darüber kann man auf der Webseite von Kapitallebensversicherungvergleiche.de mehr erfahren.

Auch die Angehörigen sind abgesichert

lebensversicherungSo bietet die Lebensversicherung oder private Rentenversicherung einen zusätzlichen Schutz für die Hinterbliebenen an, sollte der Versicherte vor Erreichen des Rentenalters sterben. In diesem Fall wird ihnen die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe ausgezahlt. Diese kann natürlich nicht den psychischen Schmerz abfangen, bietet aber zumindest die Möglichkeit die Familienangehörigen finanziell zu schützen. Gerade Alleinverdienende nutzen diese Chance.

In der Regel sind kleine Kinder in ihrer Familie, so dass der Partner nicht in der Lage ist einer Beschäftigung nachzugehen. Der Hinterbliebenenschutz würde ihnen helfen um zumindest vorübergehend für die Fixkosten aufzukommen. Sie haben damit genügend Zeit um sich mit der neuen Situation auseinander zu setzen und eine Lösung für die Zukunft zu finden.

Wer von Lebensversicherungen spricht, der sollte sich auch kurz mit den verschiedenen Formen von Lebensversicherungen beschäftigen. Grundsätzlich kann man zwischen der kapitalbildenden Lebensversicherung und der Risikolebensversicherung unterscheiden. Die Risikolebensversicherung sichert nur das Sterberisiko des Versicherten ab. Es wird nur dann Kapital ausgezahlt, wenn der Versicherte stirbt. Dafür sind die Beiträge zur Risikolebensversicherung wesentlich geringer als bei der Kapitallebensversicherung.

Die Kapitallebensversicherungen haben wiederum einige Unterschiede im Bereich der Kapitalanlage. Der Versicherungsbeitrag besteht bei dieser Form also aus dem Beitrag zur Todesfallabsicherung, genau wie bei der Risikolebensversicherung, und dem Beitrag zur späteren Auszahlung in Form einer Einmalzahlung oder Rente. Dieser Kapital bildende Anteil wird vom Versicherer in Bundesanleihen und andere verzinsliche Geldanlage Formen angelegt.

Als Sonderformen können hier die englische Lebensversicherung und die fondsgebundene Lebensversicherung gelten. Beide zeichnen sich dadurch aus, dass der Geldanlage Beitrag zu einem größeren Anteil auch in Aktien oder Aktienfonds investiert wird. Damit erhöhen sich die Renditemöglichkeiten, aber auch das Risiko.

Die Vorteile der Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung bietet zwei entscheidende Vorteile. Der Versicherte kann sich entscheiden ob er bei Rentenbeginn eine Einmalzahlung erhalten möchte oder eine monatliche Rente bis zum Tod. Das bietet auch die private Rentenversicherung an. Dabei kann es vorkommen, dass die Beiträge zur privaten Rentenversicherung bei gleichen Leistungen niedriger sind als bei der Lebensversicherung.

Viele junge Leute hegen für ihren Ruhestand einen besonderen Wunsch. Sie möchten beispielsweise einen Altersruhesitz im Süden oder ein kleines Segelschiff erwerben. Sie träumen davon mit diesem Erwerb das Alter in Abgeschiedenheit und Freiheit genießen zu können. Oft fehlen dafür aber die finanziellen Mittel. Weitere Informationen zur Altersvorsorge bietet das Bundesfinanzministerium.

Die Einmalzahlung würde die Erfüllung dieses Traums bedeuten. Andere Rentner möchten durch eine monatliche, zusätzliche Rente viel Freiraum für regelmäßigen Luxus haben. Sie möchten auf Restaurant- oder Theaterbesuche nicht verzichten müssen und können diese nun problemlos bestreiten.

Viele Versicherungen bieten eine Kombination aus Einmalzahlung und Rente an. Die verschiedenen Möglichkeiten und Angebote können auf den Internetseiten der Versicherungen eingesehen werden. Ein abschließender Versicherungsvergleich der unterschiedlichen Kapitallebensversicherungen kann dann zeigen, welche Versicherung den günstigsten Beitrag für die persönliche Situation bietet. Generell kann jeder Versicherte seinen Beitrag selber mitbestimmen. Hierzu zählen auf der einen Seite das Eintrittsalter aber auch die selbst gewählte Höhe des Hinterbliebenenschutzes, der Einmalzahlung oder der Rente.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung

Seit dem 01.01.09 gilt für alle Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser wird von der Bundesregierung bundesweit einheitlich festgelegt und ist für die Krankenkassen bindend.

Mit dem Beitrag zu Krankenkassen kann der Versicherte seine Familienangehörigen kostenlos mitversichern lassen. Dazu zählen in erster Linie die leiblichen Kinder für die Kindergeld gewährt wird. Aber auch Ehepartner können sich kostenlos mitversichern lassen. Grundvoraussetzung ist in beiden Fällen die Tatsache, dass das Familienmitglied gar kein oder nur ein geringes Einkommen von maximal 400 € monatlich bezieht.

Der einheitliche Beitragssatz

krankenversicherungAm 01.01.09 lag dieser Beitrag bei 15,5 % und ist zum 01.07.09 um 0,6 % auf 14,9 % gesunken, um seit 2011 wieder bei 15,5% zu liegen. Der Arbeitnehmer muss davon 0,9 % selber bestreiten, die restlichen 14,6 % teilt er sich je zur Hälfte mit seinem Arbeitgeber, so dass jeder 7 % zu zahlen hat. Dieser prozentuale Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und sinkt oder steigt mit ihm. Beim Verband der deutschen Krankenkassen findet man die jeweils aktuellen Werte. Durch die Vereinheitlichung der Beiträge fällt auf den ersten Blick die Konkurrenz zwischen den einzelnen Krankenkassen weg.

Jede der über 100 Krankenkassen ist nach dem Sozialgesetzbuch zu bestimmten Leistungen verpflichtet die der Erhaltung und Verbesserung der Mitglieder dienen soll. Dabei ist darauf zu achten, dass sie zweckmäßig und ausreichend sind und die wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht überschreiten. Die Krankenkassen versuchen daher durch individuelle Zusatzleistungen und Tarife die Mitgliedschaft so attraktiv wie möglich zu gestalten um kein Mitglied zu verlieren oder sogar neue Mitglieder gewinnen zu können.

Zusatzleistungen und Wahltarife

Wenn man einen gesetzliche Krankenkasse Vergleich der Beiträge und Leistungen durchführt, dann findet man heraus, dass es noch immer einige Unterschiede gibt. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen wie Kurse zur Raucherentwöhnung, Gewichtsreduzierung oder Gesundheitsförderung an. Auch vorsorgliche Maßnahmen für werdende Eltern werden häufig angeboten. Durch diese Angebote hoffen die Krankenkassen die Gesundheit ihrer Mitglieder zu fördern und ihr Wohlergehen zu verbessern. Außerdem können spätere Maßnahmen zur Krankheitsbewältigung reduziert werden. Es lohnt sich also die gesetzlichen Kassen zu vergleichen. Einen guten Krankenkassen Vergleich findet man hier: www.gesetzliche-krankenkassen.eu

Aber auch Wahltarife können für einige Versicherte interessant sein. So kann der Versicherte für sich und seine Familienmitglieder einen finanziellen Bonus erteilt bekommen, wenn sie sich regelmäßig an sportlichen Aktivitäten beteiligen oder spezielle Zusatzimpfungen in Anspruch nehmen. Der Versicherte ist dazu verpflichtet die Nachweise bei der Krankenkasse vorzulegen und erhält dann den zugesagten Bonus.

Auch die Beitragsrückerstattung ist möglich

Es kann aber auch ein Tarif gewählt werden bei dem der Versicherten einen Teil seines Beitrags zurück erhält. Dafür darf er jedoch im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse erhalten haben. Sollte dies der Fall sein, so wird ihm der vereinbarte Teil des Beitrags von der Versicherung zurück erstattet.

Durch diese unterschiedlichen Tarife hat jeder Versicherte die Möglichkeit den Beitrag und die Attraktivität seiner Krankenkasse zu verbessern. Im Internet geben die einzelnen Krankenkassen auf ihren Internetplattformen einen guten Überblick über ihre zusätzlichen Angebote. Der Versicherte kann sich dann über die gesetzlichen Krankenkassen informieren und gegebenenfalls für eine Zusatzleistung entscheiden. Dies ist direkt über das Internet möglich oder bei der zuständigen, örtlichen Krankenkasse. Über die derzeitigen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen kann man sich hier informieren.

Das Rentenproblem und Lösungsansätze für die Altersversorgung

Es ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Sie wird nur noch für das Existenzminimum ausreichen, zusätzliche Ausgaben für Urlaub, Restaurantbesuche oder ein neues Auto werden mit ihr kaum noch zu bewältigen sein.

renteDaher sehen sich immer mehr Arbeiter gezwungen eine private Rentenversicherung abzuschließen um selber einen Beitrag für die spätere Altersversorgung zu leisten.

Auch der Staat hat die Problematik der finanziellen Einschränkung im Alter erkannt und bietet daher staatliche Unterstützung an. Dies geschieht in Form der Rürup und Riester Rente, bei der es steuerliche Vorteile oder staatliche Zulagen gibt.

Jeder Arbeiter der bereit ist selber etwas für seine spätere private Rente zu leisten, kann eine staatliche Förderung zur privaten Rentenvorsorge  genießen.

Die private Altersvorsorge

Die meisten Versicherungsunternehmen haben sich daher mittlerweile auf die verschiedenen Arten der privaten Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen eingestellt. Diese Renten- oder Lebensversicherungen dienen alle der finanziellen Unterstützung im Alter und als Absicherung gegen eine unzureichende Altersrente. Auf dem Altersvorsorgeportal www.kapitallebensversicherungen.eu erhält man dazu mehr Informationen und kann einen Kapitallebensversicherung Vergleich der Tarife anfordern.

Arbeitnehmer können zusätzlich noch staatliche Zulagen vor allem durch die so genannte Riester Rente bekommen. Selbständige können diese staatliche Riester Rente Zulage, wie in den letzten Jahren auch, leider nicht nutzen. Für besser verdienende Angestellte und Selbständige bietet die Rürup Rente Steuervorteile, denn die Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Hier sollte unbedingt ein Rürup Rente Vergleich der Tarife vor dem Abschluss eines Vertrages unbedingt durchgeführt werden, denn die Unterschiede bei den Leistungen sind doch enorm.

Die geförderte Rente für Selbständige

Jeder Selbständige kann die Basis Rente abschließen. In diesem Fall erlässt der Staat ihm einen Teil seiner steuerlichen Abgaben. Diese fließen automatisch in die Basisrente und sorgen für die betreffende Altersversorgung. Somit hat der Versicherte in doppelten Maß gewonnen. Er muss aktuell weniger Steuern zahlen und kann im Alter die Vorteile der privaten Rente genießen.

Bei dieser Basisrente hat der Selbständige auch die Möglichkeit einen Hinterbliebenenschutz einzuschließen. In der Regel muss dieser separat versichert werden. Sollte der Selbständige vor Erreichen seiner Rente sterben, tritt die Basisrente in Form einer finanziellen Leistung für die Familienangehörigen ein. Dadurch können zwar nicht die seelischen Schmerzen gelindert werden, aber wenigstens entsteht anfangs nicht auch noch eine zusätzliche, finanzielle Belastung für die Familie.

Die Basisrente hat, im Gegensatz zu vielen anderen privaten Rentenversicherungen, noch weitere Vorteile für die Versicherten. Gerade in der heutigen, wirtschaftlichen Lage kann Jeder schnell zum Sozialfall werden und von sozialen Leistungen des Staates abhängig werden. Sollte der Selbständige im Laufe der Zeit Hartz IV beantragen müssen, so ist seine Basisrente sicher und bleibt ihm garantiert. Auch in einem Rechtsstreit ist sie unpfändbar und nicht antastbar. Sie bleibt dem Versicherten garantiert als zusätzliche Rente erhalten. Mehr Informationen über die steuerlichen Aspekte bei der Rürup Basisrente kann man auf dieser Webseite erhalten: https://www.ruerup-riester-rente.net/ruerup-basisrente-vergleich

Jeder Selbständige der sich für eine private Rentenversicherung interessiert, sollte daher die persönlichen Vorteile einer Basisrente bedenken und in seine Überlegungen mit einbeziehen. Ein Versicherungsvergleich mit privatem Altersvorsorge Vergleich im Internet oder ein Gespräch mit einem Versicherungsmakler kann ihm die eigenen finanziellen Möglichkeiten aufzeigen. In vielen Fällen ist sie lukrativer als andere private Rentenversicherungen.

Weitere Informationen zur Rente findet man auf der Webseite vom Deutschen Bundestag.