Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung

Seit dem 01.01.09 gilt für alle Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Dieser wird von der Bundesregierung bundesweit einheitlich festgelegt und ist für die Krankenkassen bindend.

Mit dem Beitrag zu Krankenkassen kann der Versicherte seine Familienangehörigen kostenlos mitversichern lassen. Dazu zählen in erster Linie die leiblichen Kinder für die Kindergeld gewährt wird. Aber auch Ehepartner können sich kostenlos mitversichern lassen. Grundvoraussetzung ist in beiden Fällen die Tatsache, dass das Familienmitglied gar kein oder nur ein geringes Einkommen von maximal 400 € monatlich bezieht.

Der einheitliche Beitragssatz

krankenversicherungAm 01.01.09 lag dieser Beitrag bei 15,5 % und ist zum 01.07.09 um 0,6 % auf 14,9 % gesunken, um seit 2011 wieder bei 15,5% zu liegen. Der Arbeitnehmer muss davon 0,9 % selber bestreiten, die restlichen 14,6 % teilt er sich je zur Hälfte mit seinem Arbeitgeber, so dass jeder 7 % zu zahlen hat. Dieser prozentuale Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und sinkt oder steigt mit ihm. Beim Verband der deutschen Krankenkassen findet man die jeweils aktuellen Werte. Durch die Vereinheitlichung der Beiträge fällt auf den ersten Blick die Konkurrenz zwischen den einzelnen Krankenkassen weg.

Jede der über 100 Krankenkassen ist nach dem Sozialgesetzbuch zu bestimmten Leistungen verpflichtet die der Erhaltung und Verbesserung der Mitglieder dienen soll. Dabei ist darauf zu achten, dass sie zweckmäßig und ausreichend sind und die wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht überschreiten. Die Krankenkassen versuchen daher durch individuelle Zusatzleistungen und Tarife die Mitgliedschaft so attraktiv wie möglich zu gestalten um kein Mitglied zu verlieren oder sogar neue Mitglieder gewinnen zu können.

Zusatzleistungen und Wahltarife

Wenn man einen gesetzliche Krankenkasse Vergleich der Beiträge und Leistungen durchführt, dann findet man heraus, dass es noch immer einige Unterschiede gibt. So bieten einige Krankenkassen Zusatzleistungen wie Kurse zur Raucherentwöhnung, Gewichtsreduzierung oder Gesundheitsförderung an. Auch vorsorgliche Maßnahmen für werdende Eltern werden häufig angeboten. Durch diese Angebote hoffen die Krankenkassen die Gesundheit ihrer Mitglieder zu fördern und ihr Wohlergehen zu verbessern. Außerdem können spätere Maßnahmen zur Krankheitsbewältigung reduziert werden. Es lohnt sich also die gesetzlichen Kassen zu vergleichen. Einen guten Krankenkassen Vergleich findet man hier: www.gesetzliche-krankenkassen.eu

Aber auch Wahltarife können für einige Versicherte interessant sein. So kann der Versicherte für sich und seine Familienmitglieder einen finanziellen Bonus erteilt bekommen, wenn sie sich regelmäßig an sportlichen Aktivitäten beteiligen oder spezielle Zusatzimpfungen in Anspruch nehmen. Der Versicherte ist dazu verpflichtet die Nachweise bei der Krankenkasse vorzulegen und erhält dann den zugesagten Bonus.

Auch die Beitragsrückerstattung ist möglich

Es kann aber auch ein Tarif gewählt werden bei dem der Versicherten einen Teil seines Beitrags zurück erhält. Dafür darf er jedoch im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse erhalten haben. Sollte dies der Fall sein, so wird ihm der vereinbarte Teil des Beitrags von der Versicherung zurück erstattet.

Durch diese unterschiedlichen Tarife hat jeder Versicherte die Möglichkeit den Beitrag und die Attraktivität seiner Krankenkasse zu verbessern. Im Internet geben die einzelnen Krankenkassen auf ihren Internetplattformen einen guten Überblick über ihre zusätzlichen Angebote. Der Versicherte kann sich dann über die gesetzlichen Krankenkassen informieren und gegebenenfalls für eine Zusatzleistung entscheiden. Dies ist direkt über das Internet möglich oder bei der zuständigen, örtlichen Krankenkasse. Über die derzeitigen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen kann man sich hier informieren.